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Urnenbeisetzungen im Ruhewald

Trauerfeier und Urnenbeisetzung

Es werden ausnahmslos biologisch abbaubare Urnen mit der Asche der Verstorbenen in einer Belegungstiefe von mindestens 70 cm beigesetzt. Wer eine Ruhewald-Beisetzung möchte, muss sich also grundsätzlich für eine Einäscherung entscheiden. 

Die Urne wird bei dem beauftragten Bestattungshaus bis zum Bestattungstermin aufbewahrt. Ausnahmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sind zulässig. Der beauftragte Bestatter stimmt mit dem Betreiber und den Angehörigen den Bestattungstermin ab.

Vorbereitungen und Absprachen zur Beisetzung trifft der beauftragte Bestatter. Die Urnenbeisetzung im „Ruhewald am Lautenbach“ gestalten die Angehörigen in Abstimmung mit dem beauftragten Bestatter. Sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht gestattet.

Urnenbeisetzungen sind von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr (Sommerzeit) bzw. zwischen 10:00 Uhr und 15:30 Uhr (Winterzeit) möglich. Es sind auch Urnenbeisetzungen an Samstagen in der Zeit von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr möglich. Für Samstags-Beisetzungen entsteht ein Aufpreis.

Alle Handlungen im „Ruhewald am Lautenbach“ die mit zusätzlichen Lärmbelästigungen oder visuellen Beunruhigungen verbunden sind, sind unzulässig. Hierunter fällt u. a. die Verwendung von großen Lautsprecher-Anlagen für Musikdarbietungen o. ä. oder Kunstlicht. Kleine Akkuboxen / Bluetooth-Boxen können gerne verwendet werden. Besondere Vorhaben / Aufbauten / Veranstaltungen sind mit dem Betreiber abzusprechen. 

Durch Witterungseinflüsse, insbesondere im Herbst und Winter, kann es vorkommen, dass Beisetzungen nicht zeitnah nach der Einäscherung vorgenommen werden können oder auch kurzfristig verschoben werden müssen. In diesem Fall wird die Urne bei dem beauftragten Bestatter weiter aufbewahrt. 

Das Grab unter dem Ruhebaum

Zur Beisetzung wird von dem Betreiber ein normiertes Schild in der Größe 100 x 75 mm mit Namen zur Verfügung gestellt. Es können darauf auch Geburts- und Todesdatum angebracht werden. Auf Wunsch können auf diesem Schild noch bis zu fünf weitere Zeilen und kleine Symbole angebracht werden, die inhaltlich der Würde einer Bestattungsstätte entsprechen und  dieser gerecht werden müssen. Sie helfen damit dem Ort des Gedenkens, Ihrer Bestattungsstätte, eine persönliche Prägung zu geben. Dieses Schild wird in Augenhöhe in Richtung Urnenbegräbnisplatzes angebracht. Auf Wunsch können auch anonyme Bestattungen vorgenommen werden, indem auf dem Schild dann kein Name, sondern nur Symbole angebracht werden. 

An einem Bestattungsbaum können maximal zwölf Urnen in einem Stammabstand von ca. 1,50 bis 2,50 m beigesetzt werden. 

Der Urnenbelegungsplatz im Ruhewald bleibt naturbelassener Waldboden. Grabschmuck in jeglicher Form ist nicht zulässig. Im Ruhewald dürfen keine Trauerinsignien, wie z.B. Kerzen, Lampen, Grab- und Gedenksteine, Kränze, Kreuze oder Ähnliches angebracht bzw. ausgelegt werden. Anpflanzungen dürfen nicht vorgenommen werden.

Am Verabschiedungsplatz können Kränze und Blumen abgelegt werden. Der Betreiber hält sich offen, diese zu einem gegebenen Zeitpunkt selbständig und ohne Rückfrage zu entsorgen.

Der Sternschnuppenbaum – ein Ort für die Kleinsten

Manche Leben sind nur kurz bei uns – und hinterlassen doch eine unendliche Spur aus Liebe. Unser Sternschnuppenbaum ist reserviert für Kinder von 0 bis 3 Jahren, die viel zu früh gegangen sind. Unter seinem schützenden Blätterdach finden kleine Urnen ihre letzte Ruhestätte – eingebettet in die Stille des Waldes, begleitet vom Rascheln der Blätter, vom Licht der Sonne und vom Gefühl, dass nichts verloren geht. Wie eine Sternschnuppe, die kurz den Himmel berührt, bleiben diese Kinder für immer Teil der Natur.

Der Sternschnuppenbaum schenkt Eltern und Angehörigen einen Ort des Gedenkens, der Trost spendet, Nähe zulässt und Raum für stille Erinnerungen bietet – fern von Hektik, nah am Herzen.

Die Grabplätze an einem Sternschnuppenbaum sind kostenlos. Bitte fragen Sie nach weiteren Informationen. 

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