Grabplatzgestaltung
Die Grabplatzgestaltung
Der Urnengrabplatz im Ruhewald bleibt naturbelassener Waldboden. Grabschmuck in jeglicher Form ist nicht zulässig. Im Ruhewald dürfen keine Trauerinsignien, wie z.B. Kerzen, Lampen, Grab- und Gedenksteine, Kränze, Kreuze oder Ähnliches angebracht bzw. ausgelegt werden. Anpflanzungen dürfen nicht vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie hierzu dieses Informationsblatt: Regeln zu Grabschmuck (PDF-Dokument, 258,51 KB, 11.12.2025)
Der Betreiber hält sich offen, im Ruhewald ausgelegte Trauerinsignien selbstständig zu entfernen und ohne Rückfrage zu entsorgen.
Nach der Beisetzung wird am Ruhebaum vom Betreiber ein normiertes Schild in der Größe 100 x 75 mm mit Namen, Geburts- und Todesdatum angebracht. Auf Wunsch können auf diesem Schild noch mehrere Zeilen Text und Symbole angebracht werden, die inhaltlich der Würde einer Bestattungsstätte entsprechen und dieser gerecht werden müssen. Sie helfen damit dem Ort des Gedenkens, Ihrer Bestattungsstätte, eine persönliche Prägung zu geben. Eine anonyme Beisetzung ist insofern möglich, indem auf dem Schild nicht unbedingt der Name des Verstorbenen ersichtlich sein muss. Auf Wunsch ist auch nur ein Symbol möglich. Das Schild wird in Augenhöhe in Richtung Urnenbegräbnisplatzes angebracht.



